Aktenkundig ist insoweit eine Anzeige der Mutter des Beschwerdeführers vom 14. August 2018. Weitere – von der Mutter und Schwester des Beschwerdeführers eingereichte – Anzeigen gegen den Beschuldigten betreffen Vorfälle vom 12. September 2018. Mit Verfügung vom 27. August 2018 stellte die Staatsanwaltschaft die Einstellung des gegen den Beschwerdeführer geführten Strafverfahrens in Aussicht. Soweit den Beschuldigten betreffend kündigte sie ein Strafbefehlsverfahren an. Nach gewährtem rechtlichen Gehör stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Beschwerdeführer am 1. November 2018 ein. Diese Verfügung ist in Rechtskraft erwachsen.