Gemäss Protokoll der Vergleichsverhandlung wurde den Parteien erläutert, dass das Verfahren gestützt auf die erzielte Vereinbarung per 1. Oktober 2018 eingestellt werde, sofern diese nicht bis Ende September 2018 widerrufen werde. Am 15. August 2018 widerrief der Beschwerdeführer die am 8. März 2018 abgeschlossene Vereinbarung. Dies deshalb, weil es scheinbar – nach einer längeren ruhigen Phase – erneut zu Vorfällen gekommen sein soll. Aktenkundig ist insoweit eine Anzeige der Mutter des Beschwerdeführers vom 14. August 2018. Weitere – von der Mutter und Schwester des Beschwerdeführers eingereichte – Anzeigen gegen den Beschuldigten betreffen Vorfälle vom 12. September 2018.