6. Die beschuldigten Personen verzichten auf eine Entschädigung. 7. Jede Partei trägt ihre eigenen Parteikosten. 8. Mit der Unterzeichnung dieses Vergleichs erklären sich die Parteien in zivilrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht im Zusammenhang mit allen Vorkommnissen bis zum heutigen Tag als vollständig auseinandergesetzt. 9. Der vorliegende Vergleich tritt am 1. Oktober 2018 in Kraft, sofern keine der Parteien bis Ende September 2018 ihren Widerruf anmeldet.