2. A.________ zieht den am 20. Dezember 2017 gestellten Strafantrag und die Privatklage gegen C.________ wegen unbefugtem Aufnehmen von Gesprächen, Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte und Nötigung zurück und erklärt sein Desinteresse an der Strafverfolgung wegen Nötigung gegenüber C.________. 3. Die Parteien bedauern das bisher Vorgefallene. 4. Die Parteien lassen sich künftig gegenseitig in Ruhe und versuchen, unnötige Lärmimmissionen vor 07.00 Uhr und nach 20.00 Uhr sowie zur Mittagszeit und an offiziellen Feiertagen zu verhindern. 5. Es wird beantragt, die Verfahrenskosten dem Kanton aufzuerlegen (Art. 427 Abs. 3 StPO).