Im diesbezüglichen Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 20. November 2017 wird ausgeführt, dass die Mutter des Beschwerdeführers und der Beschuldigte Nachbarn sind und seit längerer Zeit Unstimmigkeiten bestehen (amtliche Akten pag. 4). Da der Beschwerdeführer den Vorfall vom 12. Oktober 2017 auf seiner Gopro-Kamera festgehalten hatte, erstattete auch der Beschuldigte Strafanzeige (u.a. wegen unbefugten Aufnehmens von Gesprächen).