3. Hinsichtlich des relevanten Sachverhalts kann den Akten was folgt entnommen werden: Der Beschwerdeführer wirft dem Beschuldigten vor, ihn am 12. Oktober 2017 mehrfach mit dem Wort «Wixer» beschimpft zu haben. Im diesbezüglichen Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 20. November 2017 wird ausgeführt, dass die Mutter des Beschwerdeführers und der Beschuldigte Nachbarn sind und seit längerer Zeit Unstimmigkeiten bestehen (amtliche Akten pag.