Es sei die Einstellungsverfügung O 19 14841 vom 25. Februar 2020 aufzuheben. Es sei unter Aufhebung und Abänderung der angefochtenen Verfügung, Ziffer 1 und 2, die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern anzuweisen, die Strafuntersuchung und die Zivilklage gegen A.________ bzw. unbekannt [und] zu eröffnen und die beschuldigte Person sei angemessen zu bestrafen. - Unter Kosten- und Entschädigungsfolge -