Es wird aber ausdrücklich festgehalten, der Kunde könne im E-Finance selber prüfen, ob eine bestimmte Kontonummer zum korrekten Zahlungsempfänger gehöre. Im Übrigen sei hierzu angemerkt, dass es keineswegs als ausgeschlossen erscheint, dass die hier strittige Angelegenheit im Zusammenhang mit einer unmittelbaren Ausführung eines Zahlungsauftrags steht. Nur weniger Worte bedarf es zu den beschwerdeführerischen Ausführungen zur möglichen Datenschutzverletzung. Was sie in theoretischer Weise vorbringt, mag zutreffend sein. Sie scheint jedoch abermals zu wenig zu gewichten, dass die Kunden der E.________ AG (Finanzinstitut) den einschlägigen Datenbearbeitungen mittels der AGB zustimmen.