Nicht anderes ergibt sich aus Frage/Antwort 6 des Dokuments «Handhabung des Bankkundengeheimnisses bei der E.________ AG (Finanzinstitut)». Dort ist Folgendes festgehalten: Kann jedermann ohne Weiteres in Erfahrung bringen, ob und welches Konto ich bei der E.________ AG (Finanzinstitut) habe? Nein. Am Schalter sollen unsere Mitarbeitenden die Angaben für eine Einzahlung oder Überweisung nur ergänzen oder korrigieren können. Zudem können Sie selber im E-Finance prüfen, ob eine eingegebene Kontonummer zum richtigen Zahlungsempfänger gehört, um Falschzahlungen auszuschliessen.