24 der AGB der E.________ AG (Finanzinstitut) eben ihre Zustimmung dazu, dass der Umstand der Geschäftsbeziehung und ihre Stammdaten zur Erbringung von Dienstleistungen soweit notwendig an Dritte bekanntgegeben werden können. Die Geheimhaltungspflicht ist wie gesehen bei der Durchführung von Transaktionen aufgehoben (z.B. Ergänzung von Empfängerkoordinaten im E-Finance, Schalterauskünfte).