7 Auch wenn es Usus sein mag, ist es freilich keinesfalls ausgeschlossen, dass Banken anders als per SWIFT-Mitteilungen korrespondieren. Und selbst wenn sich die E.________ AG (Finanzinstitut) in der Folge weigern würde, die Stammdaten herauszugeben, hätte die Beschwerdeführerin nicht direkt die Staatsanwaltschaft anzugehen: Die Bekanntgabe könnte mit Blick auf die für die Beschwerdekammer recht eindeutigen AGB vorab auf dem Zivilweg gefordert werden.