Vor dem Hintergrund der einschlägigen AGB der E.________ AG (Finanzinstitut) muss/soll die Beschwerdeführerin jedoch diese – mit eingeschriebenem Brief oder ähnlich – auf ihre Mitteilungsmöglichkeit aufmerksam machen. Dies hat sie (noch) nicht getan. Sie hat nicht insistiert, dass eine rechtlich zulässige Bekanntgabe möglich sein müsste.