_ AG (Finanzinstitut)" in Ziffer 24 vor, „dass der Umstand der Geschäftsbeziehung und Stammdaten (z.B. Name/Firma, Wohnort/Domizil, Kontonummer) zur Erbringung von Dienstleistungen soweit notwendig an Dritte bekanntgegeben werden können. Die gesetzliche Geheimhaltungspflicht ist insbesondere in folgenden Fällen aufgehoben: – Durchführung von Transaktionen (z. B. Ergänzung von Empfängerkoordinaten im E-Finance, Schalterauskünfte)...". Die erwähnten Angaben werden mithin nur für die Ausführung von Zahlungsaufträgen zur Verfügung gestellt. Sie dürfen deshalb nach allgemeinen Datenbearbeitungsgrundsätzen nicht für andere Zwecke bearbeitet werden.