, kann hier offenbleiben. So oder so werden Angaben zu einem Konto bzw. zum Empfängernamen offenbart allein, "wenn diese unmittelbar für die Ausführung eines Zahlungsauftrags unerlässlich sind" (Beilage 1: „Handhabung des Bankkundengeheimnisses bei der E.________ AG (Finanzinstitut)", sechste Frage/Antwort). Ferner sehen die „Allgemeine[n] Geschäfts- und Teilnahmebedingungen der E.________ AG (Finanzinstitut)" in Ziffer 24 vor, „dass der Umstand der Geschäftsbeziehung und Stammdaten (z.B. Name/Firma, Wohnort/Domizil, Kontonummer) zur Erbringung von Dienstleistungen soweit notwendig an Dritte bekanntgegeben werden können.