5 […] Die Beschwerdeführerin hat mit Überraschung erfahren, dass beim (online-banking) der E.________ AG (Finanzinstitut) offenbar der Empfängername […] eruiert werden kann. Diese Möglichkeit ist beim e-banking-System der Beschwerdeführerin (und hoffentlich auch bei den übrigen schweizerischen Bankinstituten) in Beachtung des Bankkundengeheimnisses zu recht ausgeschlossen zur Vermeidung von Ausforschungen und Kontonummernabfragen aufs Geratewohl.