3. Am 2. November 2018 erstattete die Beschwerdeführerin Strafanzeige gegen unbekannte Täterschaft wegen unrechtmässiger Verwendung von Vermögenswerten nach Art. 141bis Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB; SR 311). Die Beschwerdeführerin führte aus, sie habe versucht, bei der E.________ AG (Finanzinstitut) – auf deren Kundenkonto eine Fehlüberweisung eines Kunden der Beschwerdeführerin eingegangen sein soll – den irrtümlicherweise überwiesenen Geldbetrag von CHF 556.00 zurückzufordern. Die E._____