Beim E-Banking-Prozess via www.E.________ AG (Finanzinstitut).ch bei einer beabsichtigten Überweisung von einem Postkonto auf ein anderes Postkonto erscheint prinzipiell auf Anhieb der/die Kontoinhaber/in, nachdem die Kontonummer in das Onlinebanking-System eingegeben wurde. Mit Eingaben vom 29. April 2019 respektive vom 16. Mai 2019 machten die Generalstaatsanwaltschaft respektive die Beschwerdeführerin weitere Ausführungen und hielten sinngemäss an ihren Rechtsbegehren fest.