Seine Eingaben sowohl bei der Staatsanwaltschaft als auch bei der Beschwerdekammer sind verständlich, logisch aufgebaut und in sich schlüssig. Er argumentiert – abgesehen von sprachlichen Schwierigkeiten – sachlich und reagiert adäquat auf die Schreiben der Strafbehörden. Überdies war er in der Lage, den Inhalt des Strafbefehls zu verstehen und entsprechend zuzugeben, dass er per E- Mail Drohungen und Beschimpfungen an die Adresse seiner Frau gerichtet hatte.