Die Staatsanwaltschaft sei nicht in der Lage, seine Erkrankung medizinisch korrekt zu würdigen. Er fordere deshalb, dass er (erneut) medizinisch begutachtet werde, um zu eruieren, inwiefern seine Urteilsfähigkeit im Zeitpunkt der Einsprache vom 6. November 2018 sowie zum jetzigen Zeitpunkt beeinträchtigt (gewesen) sei.