Allenfalls ist von einer entsprechenden Reduktion auszugehen. Im konkreten Fall handelt es sich nicht um einen speziell schwierigen oder umfangreichen Sachverhalt, der besondere kognitive Fähigkeiten verlangt. Es geht um mehrfache Drohungen und Beschimpfungen gegenüber seiner Frau, was der Beschuldigte, wie dargelegt, ohne weiteres verstand und auch entsprechend mit einer Reaktion beantwortete, in dem er Einsprache gegen den Strafbefehl erhob. Auf Grund der gesamten Umstände ist erstellt, dass der Beschuldigte sehr wohl wusste, was er tat, als er am 15. November 2018 den Rückzug der Einsprache erklärte.