3. Die angefochtene Verfügung ist wie folgt begründet: Hat eine Partei eine Frist oder einen Termin versäumt und würde ihr daraus ein erheblicher und unersetzlicher Rechtsverlust erwachsen, so kann sie die Wiederherstellung der Frist oder einen neuen Termin verlangen. Sie hat innert 30 Tagen nach Wegfall des Säumnisgrundes schriftlich und begründet ein Gesuch zu stellen und die versäumte Verfahrenshandlung nachzuholen. Dabei hat sie glaubhaft zu machen, dass sie an der Säumnis kein Verschulden trifft (Art.