In diesem Schreiben gab er derweil zu, dass er in E-Mails Drohungen und Beschimpfungen ausgestossen habe, was nota bene Gegenstand des Strafbefehls war. Am 12. November 2018 erklärte die Staatsanwaltschaft ihm schriftlich, dass der Strafbefehl nach den geltenden Regeln ausgefällt worden sei. Zudem wurde er auf die Tatsache hingewiesen, dass er im Einspracheschreiben die Vorwürfe bestätigt habe. Mit Erklärung vom 15. November 2018 zog der Beschwerdeführer seine Einsprache zurück.