Daran hat sich in den Jahren 2017 und 2018 eindeutig nichts geändert, auch wenn der Beschwerdeführer – was Teil seiner gesundheitlichen Einschränkung ist – dies nicht einsieht. Auch 2017 und 2018 führten die zahlreichen Eingaben des Beschwerdeführers dazu, dass die Beschwerdekammer aufgrund von Beschwerden gegen Nichtanhandnahmeverfügungen der verschiedenen Staatsanwaltschaften im Kanton Bern in jeglicher Art fruchtlose Verfahren durchzuführen hatte. In aller Regel bezahlte der Beschwerdeführer die gerichtlich verlangte Sicherheit nicht.