Nicht plausibel ist in diesem Kontext die beschwerdeführerische Behauptung, er habe überhaupt nicht zum Gericht gehen können. Zur blossen angekündigten Feststellung seiner Verhandlungsfähigkeit hätte er nämlich – auch wenn er (aufgrund von Müdigkeit und/oder einer Pa- 9 nikattacke) nicht reisefähig war – ein Taxi nehmen oder sich sonst wie zum Regionalgericht chauffieren lassen können. Dass er nicht einmal transportfähig gewesen wäre, ist weder glaubhaft gemacht geschweige denn nachgewiesen.