Dem Beschwerdeführer und seinem Verteidiger sei am 11. Februar 2019 um 12.15 Uhr, nachdem sie bereits 3 3/4 Stunden zuvor zur Hauptverhandlung hätten erscheinen sollen, eine weitere «Respektfrist» von 1.5 Stunden gewährt worden, um bei Gericht zu erscheinen oder um Entschuldigungsgründe vorzubringen. Vorsorglich sei darauf hingewiesen worden, dass im Falle der Geltendmachung einer Verhandlungsunfähigkeit eine unabhängige ärztliche Begutachtung angeordnet würde, wobei bereits ein Arzt auf Pikett gesetzt worden sei. In keinem der Arztzeugnisse werde dem Beschwerdeführer Verhandlungsunfähigkeit attestiert.