gemäss Verteilerliste am Freitag per E-Mail zugestellt worden, womit er diese schon vor dem Posteingang am Montag, 11. Februar 2019 zur Kenntnis habe nehmen können und müssen. Dem Beschwerdeführer und seinem Verteidiger sei am 11. Februar 2019 um 12.15 Uhr, nachdem sie bereits 3 3/4 Stunden zuvor zur Hauptverhandlung hätten erscheinen sollen, eine weitere «Respektfrist» von 1.5 Stunden gewährt worden, um bei Gericht zu erscheinen oder um Entschuldigungsgründe vorzubringen.