Bereits beim ersten Telefonat am Montagmorgen teilte die Gerichtspräsidentin dem Verteidiger des Beschuldigten mit, dass die Verhandlung stattfinden werde. Auch den späteren Telefonaten durfte der Verteidiger entnehmen, dass die Verhandlung inzwischen im Gang war. Anstelle der mehrfach telefonisch bekräftigten Vorladung Folge zu leisten und zur Verhandlung zu erscheinen, zog es der Beschuldigte vor, sich kurzfristig in ärztliche Behandlung zu begeben.