Weiter sei eine Überweisung an einen Psychiater erfolgt. Die Frage nach der Begutachtung durch einen Vertrauensarzt werde sich nach einer ersten Einschätzung dieses Psychiaters stellen. Als Beleg liess Fürsprecher B.________ dem Gericht eine auf das Mobiltelefon des Gerichtsschreibers gesendete Fotografie des ärztlichen Attests, auf welchem eine dem Beschuldigten verschriebene Schachtel „Temesta Expidet" liegt, zukommen. Nach Kenntnisnahme dieser Mitteilung wurde seitens der Staatsanwaltschaft, beantragt, umgehend eine vertrauensärztliche Untersuchung des Beschuldigten in die Wege zu leiten. […]