Der Anspruch seines Mandanten auf gemeinsame Beurteilung mit dem Mitbeschuldigten C.________, welcher wohl nicht bei Gericht erscheinen werde, werde verletzt. Durch das Beharren auf dem Erscheinen vor Gericht perpetuiere das Gericht die seinem Mandanten zugefügten Nachteile. Dieser habe sich zwischenzeitlich in ärztliche Behandlung begeben; dessen Hausärztin habe eine Arbeits- und Reiseunfähigkeit bis und mit 13.02.2019 attestiert. Die Reiseunfähigkeit sei Folge der Einnahme der Beruhigungsmittel, die sein Mandant aufgrund seines akuten psychischen Zustands verschrieben erhalten habe. Weiter sei eine Überweisung an einen Psychiater erfolgt.