achtung in Aussicht gestellt. Diese Verfügung wurde in der Verhandlung mündlich eröffnet und kurz begründet und alsdann Fürsprecher B.________ um 12:15 Uhr zunächst telefonisch und alsdann per E-Mail mitgeteilt. Mit um 13:39 Uhr beim unterzeichnenden Gerichtsschreiber eingegangener E-Mail wiederholte Fürsprecher B.________ seine Rügen betreffend die ungültige Vorladung und der Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens. Der Anspruch seines Mandanten auf gemeinsame Beurteilung mit dem Mitbeschuldigten C.________, welcher wohl nicht bei Gericht erscheinen werde, werde verletzt.