Dieser erachte sich als offenkundig nicht arbeitsfähig, wie es um seine Verhandlungsfähigkeit stehe, könne nur eine medizinische Fachperson einschätzen. Nachdem die Staatsanwaltschaft beantragt hatte, die Hauptverhandlung sei durchzuführen und der Beschuldigte gegebenenfalls vertrauensärztlich untersuchen zu lassen, wies das Gericht das vorsorgliche Dispensationsgesuch ab und setzte dem Beschuldigten und dessen Verteidigung eine Frist von eineinhalb Stunden ab Kenntnisnahme an, bei Gericht zu erscheinen oder Entschuldigungsgründe vorzubringen und zu belegen. Für den Fall, dass der Beschuldigte eine Verhandlungsunfähigkeit geltend machen sollte, wurde dessen vertrauensärztliche Begut-