Die eingetretene Situation, zu welcher sein Mandant nichts beigetragen habe, verstosse gegen Treu und Glauben und den Grundsatz des fairen Verfahrens. Die Situation habe bei seinem Klienten eine psychische Belastung ausgelöst. Dieser erachte sich als offenkundig nicht arbeitsfähig, wie es um seine Verhandlungsfähigkeit stehe, könne nur eine medizinische Fachperson einschätzen.