3 […] Mit um 11:25 Uhr vorab per E-Mail an die Gerichtskanzlei eingegangener Eingabe beantragte Fürsprecher B.________ „vorsorglich" seinen Klienten und ihn von der Verhandlung zu dispensieren. Sein Klient und er selber hätten nach der obergerichtlichen Absetzung umdisponiert und könnten nicht bei Gericht erscheinen. Im Übrigen sei die heutige Verhandlung rechtswirksam abgesetzt worden, weshalb neu vorgeladen werden müsse. Die eingetretene Situation, zu welcher sein Mandant nichts beigetragen habe, verstosse gegen Treu und Glauben und den Grundsatz des fairen Verfahrens.