Anlässlich eines Telefonats der unterzeichnenden Gerichtspräsidentin an Fürsprecher B.________ während eines Verhandlungsunterbruchs, erklärte dieser, er habe seinen Klienten nun erreichen können. Sein Klient habe um 10:45 Uhr einen Arzttermin. Alsdann werde er mitteilen können, ob sein Klient bei Gericht erscheinen könne. Fürsprecher B.________ wurde angewiesen, diese Mitteilung bis spätestens 12:00 Uhr zu machen, damit über das weitere Vorgehen befunden werden könne (vgl. HV-Protokoll S. 3).