2 erwachsen sei; der Beschwerdeführer war nicht zur Hauptverhandlung erschienen. Dagegen erhob er am 25. Februar 2019 Beschwerde und stellte folgende Anträge: 1. Die angefochtene Verfügung des Regionalgerichts Berner Jura -Seeland vom 11. Februar 2019 im Verfahren PEN 19 52 sei vollumfänglich aufzuheben.