1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führte ab Ende April 2012 unter anderem gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung. Dieser hatte sich nach einem ärztlichen Kunstfehler am 13. März 2012 selbst angezeigt. Am 28. Dezember 2018 erliess die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl, nachdem das vom Beschwerdeführer im Juli 2016 initiierte abgekürzte Verfahren (nach über zweijähriger Untätigkeit der Staatsanwaltschaft) Ende November 2018 gescheitert war.