danach mit handschriftlichen Notizen versehen an die Beschwerdekammer des Obergerichts. Auf entsprechende Frage hin erklärte sein Verteidiger, Fürsprecher B.________, falls A.________ seine handschriftlichen Notizen als Beschwerde verstanden haben wolle, müsse er dies der Beschwerdekammer direkt mitteilen. Weiter legte Fürsprecher B.________ seinem Schreiben eine Kopie seiner Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft bei. Am 21. Februar 2019 verfasste A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) selber ein Schreiben an die Beschwerdekammer.