(Ortschaft) unternehmen. Es verstehe sich von selbst, dass die Einsätze einer Liegenschaftsverwalterin nicht im Voraus planbar seien, sondern insbesondere bei unvorhergesehenen Ereignissen ihre umgehende Anwesenheit vor Ort nötig werde. Der Beschwerdeführer bringt vor, dass er und seine Ehefrau aus diesen Gründen zwingend auf je ein eigenes Fahrzeug angewiesen seien, um ihren geschäftlichen Verpflichtungen nachkommen zu können. Deshalb sei ihm wenigstens der Mercedes-Benz D E 359 (recte: 350) CDI T herauszugeben.