266 StPO). Aus diesen Gründen ist ein Veräusserungsverbot nicht ausreichend, um die Durchsetzung der Ersatzforderung zu sichern. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung wäre nicht einmal die Beschlagnahme durch Sperrung im Fahrzeugregister genügend (Urteil des Bundesgerichts 1B_255/2018 vom 6. August 2018 E. 2.8). Mit der Rüge, dass die mit der Beschlagnahme angestrebten Ziele durch mildere Massnahmen erreicht werden könnten, dringt der Beschwerdeführer damit nicht durch.