Weiter macht der Beschwerdeführer geltend, dass er und seine Ehefrau die Motorfahrzeuge und Schiffe teilweise bereits seit Jahren oder sogar seit Jahrzehnten besässen. Während dieser Dauer hätten sie die Gegenstände stets fachgerecht gewartet und benutzt. Folglich sei davon auszugehen, dass dies auch künftig der Fall sein werde. Zudem seien alle Fahrzeuge und Schiffe vollumfänglich versichert. 9.2 Ob und in welchem Rahmen eine Beschlagnahme verhältnismässig ist, hängt von der Qualität des Tatverdachts und von den übrigen auf dem Spiel stehenden Interessen ab.