Deshalb könne davon ausgegangen werden, dass er sich den allfälligen Konsequenzen einer allfälligen Verurteilung unterziehen werde. In seiner Replik weist der Beschwerdeführer darauf hin, dass es sich beim Jaguar GB 3.4 Litre Mark 2 sowie bei der Harley Davidson USA FXSB 103 um Oldtimer bzw. Sammlerstücke handle. Diese Fahrzeuge hätten einen erheblichen Sammler-