6 erwägungsgesuche zu stellen und damit die Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände und Vermögenswerte zu beantragen (vgl. statt vieler TPF 2006 263 E. 3.1 S. 266 ff. mit Hinweisen). Mit Beschluss BK 18 444 vom 29. Januar 2019 wies die Beschwerdekammer in Strafsachen die Staatsanwaltschaft an, auf das Gesuch um Freigabe bzw. Wiedererwägung des Beschwerdeführers einzutreten und einen materiellen Entscheid zu fällen (vgl. E. 1.1 oben).