Sollten sich im weiteren Verlauf des Verfahrens PEN 17 367 Verzögerungen einstellen, wäre die Rechtmässigkeit der Sistierung zu überprüfen. In Anbetracht dessen ist die Sistierung auch mit Blick auf das Beschleunigungsgebot als zulässig anzusehen. Dass die Beschwerdeführenden eine rasche Änderung der faktischen Verhältnisse anstreben wollen, ist nachvollziehbar. Davon, dass dies durch eine Sistierung des neuerlichen Strafverfahrens in rechtlich relevanter Weise verzögert würde, kann jedoch nicht gesprochen werden.