SR 311.0). Einen Dauerzustand monierten sie ferner in ihrer Eingabe vom 10. Dezember 2018 im Verfahren PEN 17 367 (Beschwerdebeilage 8). Aus den Akten geht hervor, dass ein grundlegendes Problem zwischen den Parteien bezüglich Nutzung der Parzellen besteht. Dies wurde denn auch schon im Verfahren PEN 17 367 erkannt, weshalb das Regionalgericht auch bestrebt war, dass die Parteien eine auch auf die Zukunft gerichtete Lösung suchen (Protokoll der Vorverhandlung vom 28. Juni 2018 im Verfahren PEN 17 367, pag.