Es kann vor diesem Hintergrund nicht ernstlich in Abrede gestellt werden, dass es um die gleiche Angelegenheit geht und zwischen den beiden Verfahren ein enger Konnex besteht. Dass die beiden Anzeigen einen anderen Zeitraum zum Gegenstand haben, ändert daran nichts. Aus den Eingaben und Ausführungen der Beschwerdeführenden geht hervor, dass selbst sie einen Dauerzustand beklagen.