Darin machte sie geltend, dass auch im Jahr 2018 mehrmals die Verschmutzung des Trinkwassers habe festgestellt werden müssen. Die Trinkwasserverunreinigung stehe im Zusammenhang mit der umstrittenen Beweidung. Gleichzeitig konstituierten sich die Anzeigenden abermals als Privatkläger. Mit Verfügung vom 11. Februar 2019 sistierte die Staatsanwaltschaft das Verfahren EO 19 704. Sie führte an, dass für die Beurteilung der neuerlichen Strafanzeige der Ausgang des beim Regionalgericht hängigen Verfahrens PEN 17 367 abzuwarten sei. Gegen diese Sistierungsverfügung reichten C._____