Auch Wetterbedingungen und die davon abhängige Absorptionsfähigkeit des Bodens müssten berücksichtigt werden. In der Folge konnte keine Einigung unter den Parteien erzielt werden, weshalb das Regionalgericht die Parteien mit Verfügung vom 28. Januar 2019 zur Hauptverhandlung (angesetzt auf den 16. April 2019) vorgeladen hat. 1.2 Am 21. Januar 2019 liess die Privatklägerschaft durch ihren Rechtsvertreter bei der Staatsanwaltschaft erneut eine Anzeige gegen den Beschuldigten einreichen (Verfahren EO 19 704). Darin machte sie geltend, dass auch im Jahr 2018 mehrmals die Verschmutzung des Trinkwassers habe festgestellt werden müssen.