Anlässlich der Vorverhandlung vom 28. Juni 2018 (Verfahren PEN 17 367) einigten sich die Parteien auf eine versuchsweise Auszäunung und regelmässige Messung des Trinkwassers sowie die Ausarbeitung einer auch für die Zukunft geltenden Vereinbarung. Bereits damals soll die Privatklägerschaft zum Ausdruck gebracht haben, dass die vorgeschlagene Auszäunung allein nicht ausreichen werde, um eine abermalige Trinkwasserverschmutzung abzuwenden. Auch Wetterbedingungen und die davon abhängige Absorptionsfähigkeit des Bodens müssten berücksichtigt werden.