__ konstituierten sich als Privatkläger im Straf- und Zivilpunkt (nachfolgend: Privatklägerschaft). Mit Strafbefehl vom 28. November 2017 sprach die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) den Beschuldigten der fahrlässigen Trinkwasserverunreinigung für die Ereignisse im Jahr 2017 schuldig. Hiergegen erhob der Beschuldigte Einsprache, worauf die Staatsanwaltschaft die Akten dem Regionalgericht Emmental- Oberaargau (nachfolgend: Regionalgericht) zur Durchführung des Hauptverfahrens überwiesen hat.