1. 1.1 Im Juni 2017 reichten C.________ und E.________, vertreten durch Fürsprecher F.________, Strafanzeige gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen Trinkwasserverunreinigung ein, begangen in den Jahren 2016 und 2017 durch Weidenlassen seines Viehs in der Nähe der (Trinkwasser-)Quelle. C.________ und E.________ konstituierten sich als Privatkläger im Straf- und Zivilpunkt (nachfolgend: Privatklägerschaft).